Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienobjekten im Internet durch die K&K Ferienimmobilien GmbH & Co KG

1. Allgemein
Die K&K Ferienimmobiliengesellschaft GmbH & Co. KG – im Folgenden Servicegesellschaft genannt – vermittelt Vertragsabschlüsse zur vorübergehenden und zeitlich befristeten Anmietung und Nutzung von Ferienapartments und –häusern im Auftrag der Eigentümer – im Folgenden Mietobjekte genannt- . Die Servicegesellschaft tritt dabei nur als Vermittlungspartner auf. Der Mietvertrag kommt alleine zwischen dem Eigentümer des Ferienapartment und dem Mieter des Objektes -im Folgenden Mieter genannt- zustande. Der Eigentümer hat nur gegenüber dem Mieter unmittelbaren Anspruch auf Vertragserfüllung. Die Servicegesellschaft ist von den Beschränkungen des § 181 BGB, soweit gesetzlich zulässig, befreit. Die Servicegesellschaft darf sich für die Leistungserbringung Dritter (z. B. Reisebüros, Internet-Portale) bedienen.

2. Mietvertragsbeginn
Der Mietvertrag wird von der Servicegesellschaft im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers abgeschlossen. Er kommt zustande, indem der Gast am Ende des korrekt ausgefüllten Buchungsformulars auf „Zahlungspflichtig buchen“ klickt und anschließend eine Bestätigungsmeldung angezeigt wird. Die Servicegesellschaft erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Die Servicegesellschaft ist somit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Objektangaben haftet ausschließlich der Vermieter, nicht die Servicegesellschaft.

3. Leistungen durch die Servicegesellschaft
Die Servicegesellschaft ist für die Vermittlung der Mietverträge, für ihren ordnungsgemäßen Abschluss in Vertretung des Eigentümers und für das Inkasso der vereinbarten Mieten verantwortlich. Beim Abschluss der Mietverträge hat die Servicegesellschaft die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die Einhaltung der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen zu überwachen.
Die Servicegesellschaft ist für die Organisation des kompletten Service vor Ort (Schlüsselübergabe, Wechselreinigung, etc.) verantwortlich.

4. Verpflichtungen des Mieters
Das Ferienobjekt darf nur von Personen bewohnt werden, die im abgeschlossenen Mietvertrag namentlich genannt sind. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt und Haustiere sind nur in den im Buchungssystem ausgewiesenen Mietobjekten gestattet. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Handtücher und Bettwäsche sind pro gebuchter Person und Aufenthalt einmal vorhanden. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer alle Gegenstände, die sich im Mietobjekt befinden, zu benutzen und ist verpflichtet, sie bei der Abreise in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen, Geschirr ist abzuwaschen und der Müll ist in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Bei Mietobjekten mit Kamin ist dieser zusätzlich vom Mieter zu reinigen. Für einen Schaden haftet der Mieter. Das Vermietungsbüro der K&K Ferienimmobilien GmbH & Co. KG ist umgehend über Schäden zu informieren.
Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Wohnungsschlüssel, der ihm mit dem Gästepass bei der Anreise übergeben wird. Nach dem Urlaub muss der Schlüssel bis 10.00 Uhr im Servicebüro abgegeben werden.

5. Mietzeit, An- und Abreise
Das Mietobjekt wird für die Dauer des im Mietvertrag genannten Zeitraumes, an den Mieter vermietet.
Am Anreisetag erfolgt die Anreise zwischen 16.00 und 18.00 Uhr.
Am Abreisetag erfolgt die Abreise zwischen 8.00 und 10.00 Uhr.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu
hinterlassen.

6. Mietpreis, Kaution und Zahlungsweise / Zahlungsverpflichtungen
Der Mieter verpflichtet sich, eine Mietkaution in Höhe von 100 € zu zahlen. Diese wird ihm nach seiner Abreise und dem ordnungsgemäßen Verlassen des Mietobjektes auf sein Konto binnen 14 Tagen zurück überwiesen. Kosten für Strom, Wasser, Heizung, einmaliges Wäschepaket, einmalige Endreinigung sowie die Kaution von 100 € sind im Mietpreis bereits enthalten.
Sollte die Gemeinde, in dem sich das Ferienobjekt befindet, eine Kurabgabe erheben, ist das mitgesendete Meldeformular vom Gast auszufüllen und die Kurabgabe vor Anreise zu entrichten.
Der Gesamtmietbetrag ist wie folgt zu entrichten: Spätestens 10 Tage nach Buchungsbestätigung ist vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu entrichten. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss auf das Konto der K&K Ferienimmobilien GmbH & Co KG zu überweisen.
Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

7. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter kann vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 EUR zurück.
Es sind im Rücktritts – bzw. Kündigungsfall als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
– Kündigung ab 49 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
– Kündigung bis 35 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
– Kündigung bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
– Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
– Kündigung später als zwei Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises (gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten).
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Duldung von Einwirkungsbeschränkungen
Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietobjekt in einem touristisch genutzten Gesamtbereich liegt. Außerdem können sich Bootsverlade- und Servicebetriebe sowie Gastronomiegewerbe in unmittelbarer Nähe oder im Gebäude befinden. Der Mieter duldet sämtliche Einwirkungen dieses Tourismusbetriebs. Es besteht Einigkeit, dass die Einwirkungen ausdrücklich keinen Reisemangel darstellen.

9. Haftung und Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Für entstandene Schäden wird zunächst die Mietkaution verwendet. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind unverzüglich im Servicebüro zu melden.

10. Schlussbestimmungen:
Alle personenbezogenen Daten werden soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.